Erklärung: Missachtung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte beim Atomgesetz

„Der Ablauf der parlamentarischen Beratung der 11. und 12. Änderung des Atomgesetzes sowie weiterer Gesetzentwürfe, an deren Ende Laufzeitverlängerungen für die deutschen Atomkraftwerke stehen und in denen die Sicherheitsanforderungen für die Anlagen geändert werden, steht im krassen Widerspruch zu der gesellschaftlichen Bedeutung, die diese Änderung für die Zukunft der Energiepolitik, für den Klimaschutz, den Wettbewerb im Energiemarkt und die Arbeitsplätze in Deutschland hat.