ACTA lässt auch im Heidekreis Verunsicherung zurück

(Text: Ann-Kathrin Meding) - Vier Wochen nachdem das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) vom EU-Parlament abgelehnt wurde, sind die lauten Proteste versiegt. Was vielen Unternehmern im Medienbereich und auch Verbrauchern im Gedächtnis blieb, ist lediglich die Abkürzung ACTA. Und noch immer gibt es offene Fragen. Fragen, die sich auch die Unternehmerinnen Anika Schön und Ingeborg Brase von den Werbeagenturen marke:ICH und BRASESTRUCK in Neuenkirchen stellen.

v.l. Gunda Ströbele, Anika Schön, Lars Klingbeil, Ingeborg Brase, Jörg Kremser bei den Werbeagenturen marke:ICH und BRASESTRUCK in Neuenkirchen

Beide Unternehmerinnen arbeiten in der Webdesign-Branche mit verschiedenen Schwerpunkten. Während Ingeborg Brase sich unter anderem auf Programmierung spezialisiert hat, kümmert sich Anika Schön um das Design.

Jetzt besuchte der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil während seiner Sommertour die Neuenkirchener Unternehmen. Während des Gesprächs offenbarte der Politiker zunächst seine eigenen Netzgewohnheiten. Dienste wie Twitter oder Facebook brächten Nähe und Einblicke in seine Arbeit. Durch das Internet sei der Mensch räumlich nicht mehr eingeschränkt. Diskussionsprozesse könnten durch Social-Media-Plattformen offen angegangen werden. Allerdings könne das durchschnittliche Facebook-Profil eines 16-jährigen schon mal einen Abmahnwert von bis zu 10.000 Euro haben, so Klingbeil. Wo also beginnt der erste Schritt von Unwissenheit zu vorsätzlichem Missbrauch der Urheberrechte?

"Natürlich sind auch unsere Kunden von Urheberschutzverletzungen betroffen", merkt Ingeborg Brase an. "Wobei wir schon einen Unterschied sehen, ob z. B. ein Bild von einer Privatperson oder einem Mitbewerber unserer Kunden illegal benutzt wird." Das Bewusstsein für den rechtmäßigen Umgang mit dem Internet sei nicht ausreichend vorhanden, deshalb sollte Medienkompetenz auch dahingehend geschult werden, forderte Anika Schön.

Klingbeil sagte dazu, dass eine Deckelung zur Abmahnung für geringfügige Vergehen bereits geplant sei, damit Abmahnungen – auch im privaten Bereich – nicht ausufern. Die Durchsetzung des Urheberrechts werde somit erleichtert und geringfügige Vergehen gegen Abmahnwellen gedeckelt. Wann es jedoch genau zur Durchsetzung der Klausel komme, sei unbestimmt. Weiterhin sei eine Verbesserung der Vermittlung von Medienkompetenz im Bereich Digitale Selbstständigkeit an Schulen aktuelles Thema. Urheberrechtliches Grundwissen, aber auch Chancen und Risiken würden hier berücksichtigt.

ACTA ist vom Tisch und hinterlässt aufgewirbelten Staub. Wann können Medienunternehmen wie marke:ICH und BRASESTRUCK mit klaren Richtlinien rechnen?

Flickr-Fotostream von Lars Klingbeil