

Hintergrund der Diskussion ist ein Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Das Gesetz sieht vor, das Insolvenzverfahren deutlich zu verkürzen. Bislang musste generell die persönliche und finanzielle Ausgangssituation der Klienten im Rahmen einer umfassenden persönlichen Beratung erhoben und mit den Klienten aufgearbeitet werden. Der Regierungsentwurf hält die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches für entbehrlich und finanziert lediglich eine „Aussichtslosigkeitsbescheinigung“ mit 70,00 €. Dies führt dazu, dass die soziale Schuldnerberatung weder die Situation der Ratsuchenden kompetent klären kann noch über das angemessene Verhalten während des Insolvenzverfahren aufklären kann.
„Die Verkürzung des Verfahrens ist im Grundsatz ein sinnvolles Anliegen. So wie es Schwarz-Gelb ins Gesetz geschrieben hat, wird es jedoch viele negative Auswirkungen zur Folge haben. Die bisher vorgesehenen Pauschalbeträge für die Beratungsleistung sind so niedrig, dass eine umfassende Beratung durch die Schuldnerberatung nicht mehr möglich ist. Eine solche Beratung ist aber häufig die Grundlage dafür, dass Menschen ein Insolvenzverfahren nutzen können, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen. In einigen Fällen konnte eine Insolvenz sogar ganz vermieden werden. Schwarz-Gelb stellt diese Beratungsangebote in Frage. Die SPD lehnt diese Änderungen ab. Ich hoffe, dass die Abgeordneten der Koalition im Verlauf der weiteren Beratungen noch umschwenken und diese Probleme erkennen“, so Klingbeil. Der Bundestag wird das Gesetz aller Voraussicht nach noch im März abschließend beraten.