
„Die Erfahrungen auch hier im Heidekreis und im Landkreis Rotenburg haben gezeigt, dass die bisherige Privilegierung von Tierhaltungsanlagen in diesem Umfang nicht zu rechtfertigen ist. Uns war in den Verhandlungen wichtig, dass über die Genehmigung stärker vor Ort entschieden werden kann. Ich bin froh, dass sich unsere Position hier durchgesetzt hat. Der Protest der Bürgerinitiativen hat auch in Berlin Wirkung gezeigt“, sagte Klingbeil.
Mit der Gesetzesnovelle werden die planungsrechtlichen Auflagen für gewerbliche Tierhaltungsanlagen verschärft. Nach einem Vorschlag der SPD entfällt die Privilegierung gewerblicher Bauvorhaben im Außenbereich, die den untersten Schwellwert nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erreichen. Alle gewerblichen Betriebe mit mehr als 1.500 Schweinemastplätzen oder mehr als 30.000 Mastgeflügelplätzen sind dann künftig nur noch in Bebauungsplangebieten möglich und unterliegen damit der Planung und der Steuerung durch die Gemeinden. Privilegiert bleiben Tierhaltungsanlagen bäuerlicher Landwirtschaftsbetriebe, die den Nachweis einer ausreichenden Futtergrundlage erbringen müssen. „Auch hier hätten wir uns eine Einschränkung bei der Privilegierung gewünscht, die mit CDU und FDP jedoch nicht zu machen war. Insgesamt bedeuten die Änderungen aber einen ersten Schritt hin zu mehr Beteiligung von Kommunen und Bürgern“; machte Klingbeil deutlich.