

Lorenz Schmid erläuterte die Entwicklung der Tarifreform. Grundgedanke sei die Vereinfachung und Verbesserung der Ausgewogenheit der Tarife gewesen. Das von der GEMA vorgelegte Reformkonzept habe demnach für eine Vereinfachung gesorgt, da für die Durchführung von Veranstaltungen nur noch die Veranstaltungsfläche, sowie der Umsatz aus Eintrittsgeldern in den Tarif einbezogen wurden. Gleichzeitig sollten die vielfältigen Einzeltarife zugunsten einer verbesserten Transparenz und Nachvollziehbarkeit deutlich reduziert werden. Durch eine lineare Tarifgestaltung sollten kleinere und mittlere Veranstaltungsformate in der Lizenzvergütung spürbar entlastet werden, während gleichzeitig bei großen, kommerziellen Veranstaltungen durch Vergütungssteigerungen eine angemessene Vergütung der Leistung der Urheber umgesetzt werden sollte. Ein im April 2013 gefällter Schiedsspruch bestätigte den Grundsatz dieser Tarifstruktur und den Ansatz der GEMA zehn Prozent des Eintrittsumsatzes als angemessene Vergütung für die Urheber festzulegen. Aktuell finden nun weitere Detailverhandlungen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter statt, um zu einer für beide Seiten tragbaren Tarifstruktur zu gelangen.
Für die neue Tarifstruktur habe es zusätzlich mit einigen Veranstaltervereinigungen, wie den Schützen- und Karnevals-, aber auch den kommunalen Spitzenverbänden Sondervereinbarungen gegeben, die für eine Übergangszeit von 5 Jahren gelten und Einführungsnachlässe sowie Sonderkonditionen regeln. So blieben die bisherigen vergütungsfreien Bestandteile von Schützenfesten auch zukünftig vergütungsfrei, so Schmid.