

Die Bereitstellung von E-Books stellt im Zuge der Digitalisierung die Büchereien vor besondere Herausforderungen. Eine Sonderregelung des Urheberrechts, die es den Büchereien ermöglicht, Bücher zum Ladenpreis zu beschaffen und zu verleihen, und den Autoren als Ausgleich dafür die Zahlung der sogenannten Bibliothekstantieme zu garantieren, gilt nämlich nicht für E-Books. Deshalb setze sich der Deutsche Bibliotheksverband, der die Interessen der Bibliotheken, vertritt für eine Erweiterung des Urheberrechts ein, um auch den Verleih von E-Books rechtlich abzusichern. Die Prüfung dieser Forderung sei auch in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition eingeflossen. Klingbeil ist als Sprecher der SPD im neuen Ausschuss für die Digitale Agenda im Bundestag direkt an den Entscheidungen zu Digitalisierungs-Themen beteiligt.
„Die Büchereien sind ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Bildungslandschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Medienkompetenz gerade junger Menschen. Politik muss deshalb dafür sorgen, dass die Bibliotheken vernünftige Rahmenbedingungen haben um ihrem Bildungsauftrag nachzukommen. Ich werde mich deshalb an den Bundesjustizminister Heiko Maas wenden, um den Stand der Prüfung des Vorhabens herauszufinden und für eine zeitnahe Umsetzung zu werben“, sagte Klingbeil zum Abschluss des Gespräches.