
„Es gibt eine Einigung auf verschiedene Eckpunkte. Fracking-Vorhaben oberhalb von 3.000 Metern werden voraussichtlich verboten. Für die Genehmigung in tieferen Gesteinsschichten wird es extrem hohe Auflagen geben. Der Einsatz wasser- und umweltgefährdener Stoffe könnte hier zum Beispiel grundsätzlich verboten werden. In Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten wird Fracking aller Voraussicht nach ebenfalls verboten werden. Die Beweislast für Schäden, die von Fracking-Maßnahmen oder Tiefbohrungen stammen können, wird umgekehrt. Umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen werden zur Grundlage. Die Transparenz- und Berichtspflichten werden deutlich ausgeweitet. Deutlich strengere Auflagen wird es auch beim Umgang mit Lagerstättenwasser geben“, gab Klingbeil einen Überblick über die geplanten Maßnahmen.
„Mit den vorgestellten Eckpunkten bekommen wir nach Jahren der Untätigkeit die schärfsten Regeln, die es diesem Bereich jemals gab. Klar ist, dass ich mir noch weitergehende Auflagen vorstellen kann. Dafür werde ich mich im weiteren Gesetzgebungsverfahren, das nach der Sommerpause beginnen soll, einsetzen. Ich werde mir genau ansehen was die geplanten einzelnen Maßnahmen für die Förderstellen in unserer Region bedeuten. Erst dann wird eine endgültige Bewertung möglich sein. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich weiter aktiv in diese Debatte einzumischen. Ich freue mich, dass Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold bereits zugesagt hat in Kürze zu uns in den Wahlkreis zu kommen, um sich ein Bild von den Diskussionen hier vor Ort zu verschaffen“, sagte Klingbeil.