
Gemeinsam fordern sie Nachbesserungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.
„Die SPD-geführten Häuser von Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks haben Mitte des Jahres einen vernünftigen Regelungsvorschlag unterbreitet. Zwischenzeitlich lag das Paket im Kanzleramt und liegt uns nun überarbeitet vor. Wir sind uns einig, dass eine Aufweichung droht, der wir uns entschieden entgegenstellen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete für Osterholz und Verden, Christina Jantz.
„Es ist gut, dass wir die schärfsten Fracking-Regeln in Deutschland bekommen, die es jemals gab. Trotzdem gibt es für uns wesentliche Punkte, die nachgebessert werden müssen. Wir wollen die Verbote im Bereich der Verpressung und bei Frack-Vorhaben deutlich ausweiten. Ich hoffe, dass auch diejenigen in der CDU, die sich zuletzt öffentlich kritisch geäußert haben, jetzt wenn es konkret wird, an unserer Seite stehen“, sagte Klingbeil. Jantz ergänzte: „Wir haben uns jetzt mit einem Brief an unseren Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann gewandt und klar dargelegt, an welchen Punkten in dem nun vorliegenden Entwurf nachgearbeitet werden muss“, so Christina Jantz.
Gemeinschaftlich wenden sich die Abgeordneten unter anderem gegen die vorgeschlagenen Regelungen zur Expertenkommission sowie deren Zusammensetzung und Entscheidungsfindung. Darüber hinaus ist der Umgang mit dem Lagerstättenwasser nicht genügend klar geregelt. Vor allem mit Blick auf mögliche Verunreinigungen von Grundwasser werden die jetzt vorgeschlagenen Regelungen der Problematik nicht gerecht. Für den Umgang mit Altlasten werden strenge und bundeseinheitliche Regelungen gefordert und auch im Bereich der Beweislastumkehr sehen die Bundestagsabgeordneten Bedarf für weitergehende Regelungen.