
„Es hat in den vergangenen Monaten unterschiedliche Auslegungen des Gesetzestextes gegeben. Ich freue mich über die klare Aussage aus dem Umweltministerium, weil das Veto-Recht der Wasserbehörden eine der zentralen Forderungen unserer Region war und ist. Darauf habe ich in den vergangenen Wochen immer wieder gedrängt“, so Klingbeil.
Pronold machte in seinem Schreiben an Klingbeil deutlich, dass die Formulierungen im Wasserhaushaltsgesetz in ihrer Wirkung einem Veto-Recht gleichkommen. Darüber hinaus stellte Pronold auch klar, dass durch die Ausweisung von Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung Bereiche vor Fracking und der Verpressung von Lagerstättenwasser geschützt werden können. „Das wird für mich eine der zentralen Fragen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Ich möchte die Vorranggebiete als Verbotszonen auch im Wasserhaushaltsrecht verankern, um die Rotenburger Rinne zweifelsfrei zu schützen. Dafür werde ich mich weiter in den Verhandlungen mit der CDU einsetzen“, sagte Klingbeil. Der Bundestag soll nach der Sommerpause über das Gesetzespaket zum Thema Fracking entscheiden.