
Das war eine der Kernforderungen, die mir vor Ort bei meinen Veranstaltungen zur Sterbehilfe immer wieder mitgegeben wurde. Ich weiß auch aus unserer Region wie viele Menschen mit schweren und unheilbaren Erkrankungen von der Fürsorge profitieren“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil.
In Folge des Gesetzes sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen bis zu 300 Millionen Euro zusätzlich für verbesserte Leistungen bereit stellen. Die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung. Mit den zusätzlichen Mitteln können auch ehrenamtliche Helfer in der Hospizarbeit besser unterstützt werden. Beispielswiese durch die Übernahme von Fahrtkosten und andere Sachkosten.