Eigenes Teilhabegesetz für Menschen mit Behinderung – Klingbeil will Experten-Stimmen aus der Region einbringen

Das Bundesteilhabegesetz gehört zu den sozialpolitischen Schwerpunkten in der laufenden Legislaturperiode des Bundestags. Mit dem Bundesteilhabegesetz, das eine Reihe von Maßnahmen bündelt, soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Im September soll das umfangreiche Gesetz in den Bundestag eingebracht werden.

Von links: Gerhard Suder (Lebenshilfe Soltau), Gunther Rath (Heidewerkstätten), Hans-Joachim Hopfe (Lebenshilfe Rotenburg-Verden), Friedhelm Sager (Rotenburger Werke), Heike Papa (Rotenburger Werke), Dr. Marc Brockmann (Lebenshilfe Rotenburg-Verden) , Klaus Müller (SoVD Heidekreis), Jürgen Hestermann, Annette Krämer (SoVD Heidekreis) , Ulrich Bollenhagen (AWO Kreisverband ROW)

Vorab traf sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil mit Experten und Trägern aus den Landkreises Rotenburg und Heidekreis, um ihre Anforderungen an das neue Gesetz zu diskutieren.
 
„Mir war es wichtig frühzeitig mit den Experten aus meinem Wahlkreis zu besprechen auf was ich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren achten soll. Das Bundesteilhabegesetz kann ein Meilenstein auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft werden. Dafür müssen aber viele Dinge beachtet werden“, so Klingbeil. Vertreter des Heide-Werkstätten e.V., des SoVD, der AWO, der Lebenshilfe Soltau e.V. und der Rotenburger Werke waren bei dem Termin dabei. Die Gesprächsteilnehmer äußerten deutliche Kritik zu den derzeit diskutierten Plänen. Zum Beispiel dürfe die Neufassung des Behinderungsbegriffs nicht dafür sorgen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen schlechter gestellt werden. Eine Erhöhung des Verwaltungsaufwands ohne erkennbare Verbesserungen in gewissen Bereichen sei zudem nicht hinnehmbar.
 
„Ich habe viele Punkte für die weitere Debatte mitgenommen, die ich mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles besprechen werde. Mir ist vor allem wichtig, dass die Tarifbindung für die Leistungserbringer durch die Neuregelung nicht geschwächt wird. Wir werden noch einige offene Fragen klären müssen damit das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.