
„Nach vielen Gesprächen mit Trägern, mit Behindertenverbänden und Betroffenen haben wir ein Gesetz, dem ich guten Gewissens zustimmen kann. Es wird Verbesserungen bringen. Dafür haben wir hart gekämpft. Ich bin sehr dankbar für die vielen Rückmeldungen und Hinweise, die ich in den letzten Wochen auch hier von vor Ort bekommen habe“, sagte Klingbeil nach der Abstimmung.
Am Ursprungsentwurf der Bundesregierung war viel Kritik laut geworden. Im parlamentarischen Verfahren seien deshalb über 70 Änderungen eingefügt worden. Zu den wichtigsten Korrekturen gehöre, dass behinderte Menschen weiterhin Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe parallel beziehen können. Im Gesetzgebungsverfahren war zunächst ein Vorrang für Pflegeleistungen festgelegt worden. Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege werden nun weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen.
Die Reform der Eingliederungshilfe sieht Verbesserungen für behinderte Menschen vor. Unter anderem können sie künftig Ersparnisse bilden und mehr Geld vom eigenen Einkommen und dem ihrer Ehepartner behalten. Behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, erhalten mehr Geld, und ihr möglicher Wechsel auf den normalen Arbeitsmarkt wird besser gefördert.