Klingbeil: Vorfahrt für Sportvereine – Lärmschutz-Reform sichert Sportplätze ab

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reform der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. Konkret geht es darum, die Lärmgrenzwerte am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um fünf Dezibel zu erhöhen. Damit gelten für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie tagsüber. Unberührt bleiben die morgendlichen Ruhezeiten.

„Diese Lösung ist mit Bedacht gewählt, um Konflikte zu befrieden und den Spielbetrieb zu fördern. Mit diesen Änderungen wird der Zeitraum, in denen Sportanlagen ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden kann, um etwa das Dreifache verlängert. Für die Sportvereine bedeutet das vor allem eine verbesserte Rechtssicherheit. Durch die Konkretisierung des Altanlagenbonus werden auch Sportplätze, die bereits in den 70er und 80er Jahren gebaut wurden besser gestellt“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil. Viele Sportvereine und Verbände hatten sich für eine Änderung ausgesprochen. „Ich freue mich, dass dies nun nach langer Diskussion so gelungen ist“, so Klingbeil.