
Im nun zur Notifizierung vorgelegten Entwurf gab es offenbar auf Drängen der Union noch Änderungen über die zu reden sein wird. Dies betrifft insbesondere den jetzt vorgesehenen Auskunftsanspruch bei der Verletzung von so genannten absoluten Rechten. Um das verständlich zu machen: Würde das so Gesetz werden, könnte zum Beispiel ein Neonazi, der sich in einer Diskussion mit einem Nazi-Gegner auf Facebook beleidigt fühlt, dessen Identität und möglicherweise auch dessen Anschrift erfragen. Ein so weit gefasster Auskunftsanspruch hätte einen Einschüchterungseffekt zur Folge, der die Kommunikationsfreiheit im Netz massiv in Frage stellen würde. Das würde ein im Kern gutes Gesetz völlig konterkarieren. Auch die Union sollte hier das notwendige Augenmaß wahren.
Die SPD-Fraktion hat in einem ausführlichen Positionspapier (PDF) rote Linien definiert. Einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch soll es nur bei strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsverletzungen geben, die zuvor von einem Gericht festgestellt wurden (Richtervorbehalt). Das wichtige Vorhaben, Facebook und andere soziale Netzwerke bei offensichtlichen Rechtsverletzungen deutlich in die Verantwortung zu nehmen, darf nicht durch das Überschreiten dieser roten Linien gefährdet werden. Das wird im parlamentarischen Verfahren mit CDU und CSU zu klären sein.