Die Vertreter von Hotels und Herbergen, Reisebüros, Verkehrsverbänden und Kommunen beschäftigen vor allem die Änderungen der Pauschalreiserichtlinie die im Sommer in Kraft treten werden. Sie stärkt auf der einen Seite die Rechte der Verbraucher zum Beispiel um Ansprüche gegen den Veranstalter geltend zu machen, bringt jedoch auf der anderen Seite auch Untersicherheit für kleinere Reiseanbieter. „Wenn zum Beispiel ein Hotel zwei Leistungen verkauft, muss dieses Hotel für beide Leistungen haften, weil es dann automatisch als Reiseveranstalter gelten kann. Gerade im Heidekreis werden Übernachtungen häufig in Kombination mit Eintrittskarten oder anderen Angeboten der Region angeboten. So sorgen sich zum Beispiel die Hotels, die ihre Zimmerübernachtung gemeinsam mit einem Eintritt in ein Schwimmbad verkaufen, dass sie für Unfälle ihrer Gäste im Schwimmbad haften, weil sie die Leistungen gemeinsam als Pauschalreise verkauft haben.
„Wir brauchen mehr Kooperation in der Region und nicht weniger. Deswegen dürfen hier auch keine neuen Hürden aufgebaut werden. Es braucht anscheinend mehr Klarheit bei Pauschalreisen“, so Lars Klingbeil. Nach dem Gespräch wolle er sich bei den zuständigen Ministerien informieren und für eine Klärung der Fragen der örtlichen Tourismus-Wirtschaft einsetzen.