Klingbeil: „Befreiung der Umsatzsteuerpflicht für Volkshochschulen bleibt bestehen“

Die Bundesregierung plant derzeit mit einem Gesetzesentwurf steuerliche Regelungen für Bildungsleistungen an eine europäische Vorgabe anzupassen. Seitdem gibt es bei Bildungseinrichtungen wie den Volkshochschulen große Unsicherheit, ob sie Weiterbildungsangebote auch weiterhin ohne Umsatzsteuer anbieten können.

Lars Klingbeil / Fotograf: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net) Bild: Tobias Koch

Der heimische Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil wandte sich daraufhin an das Bundesfinanzministerium, um die Sorgen der Volkshochschulen in der Region aufzuklären. Die Antwort aus dem Ministerium liegt dem Bundestagsabgeordneten nun vor.

„Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für Bildungsleistungen der Volkshochschulen bleibt bestehen“, so Klingbeil. Dabei sei es egal, ob es sich um berufliche oder formale Bildungsangebote handelt. Unterdessen fordert der Bundestagsabgeordnete Aufklärung: „Die Bedenken, gerade der Volkshochschulen, müssen ausgeräumt werden. Das wollen wir bei den nun beginnenden Beratungen über das Gesetz im Deutschen Bundestag tun. Ganz klar ist für mich dabei, dass die Arbeit der Volkshochschulen gestärkt werden muss“, so Klingbeil.

Die parlamentarischen Beratungen des Gesetzesentwurfes beginnen Ende September, eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wird am 14. Oktober 2019 stattfinden.