Klingbeil: Schnelles Internet für „graue Flecken“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will die Breitbandförderung des Bundes in diesem Jahr auf sogenannte „graue Flecken“ ausdehnen. Um den genauen Zeitplan und die Einzelbedingungen für die Förderung in Erfahrung zu bringen, hatte sich der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil an das Ministerium gewandt. Die Antwort liegt dem SPD-Politiker nun vor.

Bild: Tobias Koch

Laut BMVI hänge der Beginn der Förderung maßgeblich vom Zeitpunkt der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission ab, wie es in dem Schreiben an Klingbeil heißt. Dieses Verfahren sei bereits weit vorangeschritten und das Ziel des Ministeriums ist es, im Jahr 2020 mit der Förderung zu beginnen. Für Klingbeil eine erfreuliche Nachricht, auch wenn er sich solch eine „graue-Flecken-Förderung“ schon eher gewünscht hätte.

„Ob bei persönlichen Gesprächen oder bei dem jährlich von mir in meinem Wahlkreis veranstalteten Breitband-Gipfel: immer wieder wurde ich in der Vergangenheit auf die fehlende graue-Flecken-Förderung des Bundes angesprochen“, erläutert der 41-Jährige. „Es ist deshalb gut, dass es nun mit der Breitbandausbauförderung vorangeht. Auch der Druck aus unserer Region hat dazu beigetragen.“

Änderung der Aufgreifschwelle
Als „graue Flecken“ gelten Gebiete, in denen aktuell lediglich ein Next Generation Access (NGA)-Netz verfügbar ist und in den kommenden drei Jahren kein weiteres NGA-Netz geplant ist. Mit dem neuen Förderprogramm sollen nun auch diese Gebiete mit NGA-Versorgung mit mindestens 30 MBit/s im Download, in denen jedoch gigabitfähige Netze nicht vorhanden sind, förderfähig werden. Laut EU-Richtlinien durften solche Regionen bisher nicht mit öffentlichen Geldern beim Ausbau unterstützt werden. Den Regelungen liegt eine sogenannte Aufgreifschwelle zugrunde, die auf europäischer Ebene geändert werden muss. „Wir als SPD haben mit der CDU und CSU im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Aufgreifschwelle angepasst werden soll. Dieses Vorhaben soll nun in diesem Jahr umgesetzt werden.“

Von der Förderung ausgeschlossen sein sollen laut Ministerium Gebiete, die in den vergangenen drei Jahren privat oder gefördert ausgebaut wurden. Weiteres werde eine Förderrichtlinie regeln, die derzeit erarbeitet werde, berichtet Klingbeil vom Schriftverkehr mit dem BMVI. Sobald es weitere Informationen zu der Beantragung der Fördergelder gebe, werde er davon berichten, kündigte der Abgeordnete an.