Heide-Werkstätten: Erfahrungen mit dem Bundesteilhabegesetz

Der heimische Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil, Bürgermeisterin Christina Fleckenstein sowie Munsters SPD-Fraktionsvorsitzende Melanie Bade waren kürzlich in der anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, um mit dem Geschäftsführer, dem Werkstattleiter, den Werkstatträten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu sprechen.

Das Gesetz wurde 2016 verabschiedet und soll die 2009 in Deutschland in Kraft getretene Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzen. „Das Bundesteilhabegesetz schafft für die Menschen mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung“, ist sich Klingbeil sicher. So wird die Eingliederungshilfe beispielsweise konsequent personenzentriert, was bedeutet, dass es keine Rolle mehr spielt, ob eine Leistung ambulant, teilstationär oder stationär erbracht wurde. Zudem sollen ab dem 1. August dieses Jahres Menschen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten ein Ausbildungsgeld von 119 Euro bekommen – bisher waren es 67 Euro im ersten und 80 Euro im zweiten Jahr.

Politiker nehmen Hinweise auf
Nichtsdestotrotz gebe es bei dem Gesetz auch praxisnahe Hürden, wie die Werkstatträte als gewählte Vertreterinnen und Vertreter für Menschen mit Behinderungen während des Gesprächs berichteten. Sie stellten ihren Blick auf die Hürden dar: So war bisher ein gemeinschaftliches Mittagessen vom Werkstattbeitrag der Beschäftigten abgedeckt. Seit Beginn des Jahres gilt das Mittagessen nicht mehr als Leistung zur Eingliederung, sondern als existenzsichernde Leistung. Daher müssen die Beschäftigten das Mittagessen jetzt selbst bezahlen. Sie erhalten dafür vom Staat 3,40 Euro je Mittagessen zusätzlich, wenn sie Grundsicherung beantragen. Wenn die Beschäftigten keine Grundsicherung bekommen, müssen sie die Kosten vollständig selbst tragen. Der Antrag auf Grundsicherung sei allerdings mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden und viele benötigten die Unterstützung Dritter, so der Hinweis der Werkstatträte an den Bundestagsabgeordneten. Zudem muss dokumentiert werden, dass am Mittagessen teilgenommen wurde, was für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten zusätzliche Zeit bedeutet, die sie nicht für die Betreuung der Beschäftigten aufwenden können. Die Hinweise dazu haben die Politikerinnen und Politiker direkt vor Ort in Munster aufgenommen.

Auch könne die Grundbetragserhöhung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Kürzungen des Werkstattentgeltes führen. Klingbeil sagte, dass sich seit November eine Steuerungsgruppe im Bundessozialministerium damit beschäftigt, ein neues Entgeltsystem zu entwickeln. Der Abgeordnete aus Munster kündigte an, sich für die Werkstätten im Ministerium zu erkundigen, wann die Steuerungsgruppe Ergebnisse hervorbringen werde. „Meine Partei, die SPD, teilt die Position, dass die Entgelte der Werkstattbeschäftigten verbessert werden müssen“, machte der 41-Jährige im Anschluss deutlich.