Zuvor hatte sich Gundula Hauenstein an den Abgeordneten gewandt. Hauenstein ist Inhaberin eines Taxiunternehmens im Heidekreis und stellvertretende Vorsitzende des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). Bei dem Gespräch ging es neben dem konkreten Gesetz um die Veränderungen der Mobilität. „Mobilität wandelt sich auch bei uns im ländlichen Raum“, machte Klingbeil deutlich. „Bürgerbusse etablieren sich immer mehr und wir reden darüber, ob Carsharing – also Gemeinschaftsautos – ein mögliches Modell ist. Es geht also um die Frage, wie Mobilität künftig aussehen kann und wie wir sie für alle Menschen hier bei uns im ländlichen Raum sicherstellen“, so der SPD-Politiker.
„Kleine Unternehmen nicht benachteiligen“
Mietwagendienste oder auch neue Unternehmen wie Uber, bei denen man einen Pkw mit Fahrer mietet, werden immer mehr in Anspruch genommen. Während Taxiunternehmen Pflichten wie der Personenbeförderungs-, der Tarif- und der Betriebspflicht unterliegen, fallen andere Fahrdienste unter das Mietwagenrecht und unterliegen diesen Pflichten nicht. Mietwagendienste sind also nicht verpflichtet, jeden Gast grundsätzlich zum gewünschten Zielort zu fahren. Die Beförderungspflicht sei jedoch gerade für kleinere Unternehmen im ländlichen Raum problematisch, da sie Fahrten machen müssen und gleichzeitig die Arbeitszeitgesetze und Ruhepausen nicht einhalten können. „Kleine Unternehmen dürfen nicht benachteiligt werden“, unterstrich Klingbeil. Da der Landkreis für mögliche gesonderte Regelungen zuständig ist, will der 41-Jährige nun auf den Landrat zugehen.
Mietwagendienste: SPD für Erhalt der Rückkehrpflicht
Zudem sprechen sich die Taxiunternehmerinnen und -unternehmer dafür aus, die Rückkehrpflicht für Mietwagendienste beizubehalten. Demnach müssen Mietwagen nach Ausführung der Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren und dürfen außerhalb des Betriebssitzes nicht auf Funkaufträge warten und Fahrgäste nicht auf Ansprache aufnehmen. Nachdem das Bundesverkehrsministerium zunächst plante, die Rückkehrpflicht abzuschaffen, sahen Taxiunternehmen ihr Geschäft gefährdet. Klingbeil will an der Rückkehrpflicht festhalten. „Meine Partei, die SPD, ist für den Erhalt der Rückkehrpflicht von Mietwagen zum Betriebssitz“, machte der Bundestagsabgeordnete deutlich.
„Lohndumping vermeiden“
Zudem soll es Taxiunternehmen Klingbeil zufolge möglich sein, Sondertarife, wie beispielsweise an Silvester, erheben zu können. Denn während Mietwagendienste bei großer Nachfrage die Preise anheben, werden Taxitarife von den örtlich zuständigen Genehmigungsbehörden verbindlich festgelegt. Für die Taxibranche gilt zudem eine Ortskundigkeitsprüfung – im Gegensatz zu den Mietwagendiensten. Mietwagendienste seien hier im Vorteil, da sie leichter Personal finden.
„Wenn ich ein Taxi rufe, weiß ich in der Regel, wer vorne am Steuer sitzt, welchen Lohn die Person bekommt und was das Unternehmen für rechtliche Voraussetzungen erfüllen muss. Bei neuen Diensten wie Uber weiß ich das nicht. Sie müssen aber die gleichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen wie das Taxigewerbe, um Lohndumping zu vermeiden und Fahrgastsicherheit zu gewährleisten“, fordert Klingbeil. Er kündigte an, die Anliegen aus seinem Wahlkreis zur Modernisierung des Personenbeförderungsgesetz in die Debatte in Berlin einzubringen.