Klingbeil: „Wir greifen Büchereien unter die Arme“

Die Büchereien in Jork, Freiburg/Elbe und Steinkirchen bekommen finanzielle Hilfsmittel vom Bund aus dem „Soforthilfeprogramm für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen“. Das berichtet der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil.

Bild: Tobias Koch

Demnach erhalte die Bücherei Jork mehr als 20.000 Euro, die Gemeindebücherei Freiburg/Elbe mehr als 4.600 Euro und die Gemeindebücherei Steinkirchen mehr als 24.000 Euro. Mit den Geldern sollen Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung und zur Umsetzung zeitgemäßer Bibliothekskonzepte gefördert werden.

„Bibliotheken sind nicht nur Orte verlässlicher Informationen, sondern auch Orte der Begegnung. Wie wichtig zuverlässige Informationsquellen sind und wie wertvoll es ist, kulturelle Angebote nutzen zu können, merken wir erst recht in der derzeitigen Corona-Krise“, so Klingbeil. „Gerade in ländlichen Räumen sind Bibliotheken ein wichtiger Teil der Kultur. Sie müssen daher aufgerüstet und fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert der 42-Jährige. „Mit dem Soforthilfeprogramm greifen wir den Büchereien unter die Arme und unterstützen sie auf ihrem Weg, noch attraktivere Orte der Kultur, der Information und der Begegnung zu werden. Mit den jetzigen Hilfen darf aber natürlich noch nicht Schluss sein“, so der SPD-Politiker und ergänzt: „Ich will mich weiter dafür einsetzen, dass die Kultur bei uns auf dem Land gefördert wird und wir somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter stärken.“

Das Soforthilfeprogramm ist Teil des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“, das sich an Bibliotheken in Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern richtet. Die Mittel stammen aus dem „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Umgesetzt wird das Projekt „Vor Ort für Alle. Soforthilfeprogramm für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen“ vom Deutschen Bibliotheksverband e.V.

Für das Programm gibt es keine Antragsfristen. Anträge werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch zum 15. November 2020. Bewerben können sich hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Bibliotheken mit einer wöchentlichen Mindestöffnungszeit von sechs Stunden. Für eine Maßnahme können bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bibliotheksverband.de.