„Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind meistens vor der Notärztin oder dem Notarzt am Einsatzort und müssen anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und -patienten umfassend versorgen können. Dabei kommt es auf jede Sekunde an. Sie müssen in lebensgefährlichen Situationen heilkundliche Maßnahmen ergreifen, um Patientinnen und Patienten zu retten“, so Klingbeil.
Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen der Patienten ihr lebensrettenden Wissens nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. „Ich bin sehr froh, dass wir auf Initiative der SPD-Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz im Bundesrat und mit dem Beschluss im Bundestag nun mehr Rechtssicherheit für unsere Notfallsanitäterinnen und -sanitäter bekommen“, macht Lars Klingbeil deutlich.
„Aus meinen vielen Gesprächen mit den Sanitäterinnen und Sanitätern vom DRK und anderen Hilfsorganisationen aus unserer Region habe ich immer wieder mitgenommen, dass der alte Zustand nicht hinnehmbar ist. Wir als SPD haben daher schon bei dem Beschluss des Notfallsanitätergesetzes eine Anpassung gefordert, die aber damals von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde. Für die vielen Sanitäterinnen und Sanitäter freut es mich daher umso mehr, dass sie nun mehr Klarheit haben: Sie können nun eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen“, unterstreicht der Bundestagsabgeordnete. Die sei auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich.