Klingbeil sieht im neuen Wahlrecht eine notwendige Reform: Mit der neuen Wahlrechtsreform werde eine Verkleinerung des Bundestags erzielt und alle der 299 Wahlkreise bleiben erhalten, erklärt der SPD-Politiker. Vor allem für die Heimatnähe sei dies von besonderer Bedeutung: „Mir war wichtig, dass wir als Parlament zeigen können, dass wir uns selbst verändern und die Zahl der Abgeordneten deutlich reduzieren.“
Die neue Wahlrechtsreform
Mit der neuen Wahlrechtsreform bekommt der Bundestag eine festgeschriebene Größe von 630 Abgeordneten, die nicht mehr überschritten werden kann, da Ausgleichs- und Überhangmandate abgeschafft werden. Stattdessen sind Abgeordnete eines Wahlkreises künftig nur dann gewählt, wenn das Zweitstimmenergebnis der Partei im betreffenden Land dies auch deckt. Hierzu werden alle Wahlkreiskandidierenden einer Partei prozentual nach den Erststimmen gereiht. Die Sitze werden dann in dieser Reihenfolge durch die Zweitstimmenergebnisse der Partei im Bundesland vergeben. Es kann allerdings sein, dass dann auch ein direkt gewählter Abgeordneter nicht mehr dem Parlament angehört. Klingbeil dazu: „Wir mussten uns für einen Weg entschieden. Für mich war wichtig, dass wir wirklich zur Reduzierung des Bundestages kommen. Damit ich nach der nächsten Wahl sicher dem Bundestag angehöre, muss ich nun schauen dass mein Erststimmenergebnis gut ist. Das spornt ja eher an.“